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Aerial photograph 89743
Blick auf den winterlich verschneiten "Steglitzer Kreisel", einen Gebäudekomplex mit Bürohochhaus im Berliner Ortsteil Steglitz gegenüber dem Rathaus Steglitz. Den Hauptteil des Gebäudes bildet ein 119 Meter hohes Verwaltungshochhaus mit 27 Stockwerken. Am 27. Juni 2006 hatte der Berliner Senat beschlossen, das Bürohochhaus aufzugeben und die dort beschäftigten Mitarbeiter des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf in an deren landeseigenen Immobilien unterzubringen. Zum 23. November 2007 wurde das Haus geräumt. Die zwei Jahre dauernden Sanierungsarbeiten beginnen frühestens 2009, nachdem die Berliner Finanzverwaltung und der Liegenschaftsfonds nochmals vergeblich versucht hatten, das Gebäude im jetzigen Zustand zu verkaufen. Die weitere Nutzung ist ungeklärt, neben dem Verkauf an Wolfgang Gerbere Investoren wird auch ein Abriss nicht ausgeschlossen, der jedoch in der Öffentlichkeit umstritten ist.

BERLIN 05.01.2009

Berlin from the bird's eye view: Blick auf den winterlich verschneiten Steglitzer Kreisel, einen Gebäudekomplex mit Bürohochhaus im Berliner Ortsteil Steglitz gegenüber dem Rathaus Steglitz. Den Hauptteil des Gebäudes bildet ein 119 Meter hohes Verwaltungshochhaus mit 27 Stockwerken. Am 27. Juni 2006 hatte der Berliner Senat beschlossen, das Bürohochhaus aufzugeben und die dort beschäftigten Mitarbeiter des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf in an deren landeseigenen Immobilien unterzubringen. Zum 23. November 2007 wurde das Haus geräumt. Die zwei Jahre dauernden Sanierungsarbeiten beginnen frühestens 2009, nachdem die Berliner Finanzverwaltung und der Liegenschaftsfonds nochmals vergeblich versucht hatten, das Gebäude im jetzigen Zustand zu verkaufen. Die weitere Nutzung ist ungeklärt, neben dem Verkauf an Wolfgang Gerbere Investoren wird auch ein Abriss nicht ausgeschlossen, der jedoch in der Öffentlichkeit umstritten ist.
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Aerial image ID: 89743
Image resolution: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
compressed image file size: 4,26 MB
Image file size: 34,94 MB
Sources and credit: © euroluftbild.de/Robert Grahn

The recording is permitted due to the so-called freedom of panorama according to § 59 UrhG. The provision of Section 59 UrhG conforms to the directive based on Art. 5 Para. 3 Letter c of Directive 2001/29/EC of the European Parliament and of the Council of May 22, 2001 on the harmonization of certain aspects of copyright and related property rights in the information society ("InfoSoc-RL") to be interpreted. The directive-compliant interpretation shows that aerial photographs are also covered by § 59 Para. 1 UrhG and the use of tools does not lead out of the protective barrier. www.klebba.legal

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