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Aerial photograph 102917
Blick auf die Stadtbrücke / Grenzbrücke der Bundesstraße / B 5 welche die Städte Frankfurt und Slubice (Polen) verbindet. Die Oderbrücke überspannt eine Oderpromenade, die Oderwasserstraße, eine Hafeneinfahrt und einen Überflutungsbereich. In der Schifffahrtsrinnenmitte der Oder verläuft die Staatsgrenze zwischen beiden Ländern, so dass sich zirka 70 % der Brücke auf polnischem Territorium befinden. Die hier vorher überquerende 1895 eingeweihte Gewölbebrücke wurde am 19. April 1945 durch die deutschen Truppen gesprengt. Eine Behelfsbrücke als Holzkonstruktion wurde im Mai 1945 nördlich der zerstörten Brücke errichtet. Ab 1951 wurde das Brückenbauwerk von 1895, jetzt als Grenzbrücke zwischen Deutschland und Polen, wiederaufgebaut. Im Jahr 1952 war die Brücke fertiggestellt und erhielt den Namen Brücke der Freundschaft. Im Jahr 2000 erfolgte die Sanierung der Brücke, welche 2002 abgeschlossen war.

FRANKFURT / ODER 30.04.2009

Aerial photograph Frankfurt / Oder - Blick auf die Stadtbrücke / Grenzbrücke der Bundesstraße / B 5 welche die Städte Frankfurt und Slubice (Polen) verbindet. Die Oderbrücke überspannt eine Oderpromenade, die Oderwasserstraße, eine Hafeneinfahrt und einen Überflutungsbereich. In der Schifffahrtsrinnenmitte der Oder verläuft die Staatsgrenze zwischen beiden Ländern, so dass sich zirka 70 % der Brücke auf polnischem Territorium befinden. Die hier vorher überquerende 1895 eingeweihte Gewölbebrücke wurde am 19. April 1945 durch die deutschen Truppen gesprengt. Eine Behelfsbrücke als Holzkonstruktion wurde im Mai 1945 nördlich der zerstörten Brücke errichtet. Ab 1951 wurde das Brückenbauwerk von 1895, jetzt als Grenzbrücke zwischen Deutschland und Polen, wiederaufgebaut. Im Jahr 1952 war die Brücke fertiggestellt und erhielt den Namen Brücke der Freundschaft. Im Jahr 2000 erfolgte die Sanierung der Brücke, welche 2002 abgeschlossen war.
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Aerial image ID: 102917
Image resolution: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
compressed image file size: 2,97 MB
Image file size: 34,94 MB
Sources and credit: © euroluftbild.de/Robert Grahn

The recording is permitted due to the so-called freedom of panorama according to § 59 UrhG. The provision of Section 59 UrhG conforms to the directive based on Art. 5 Para. 3 Letter c of Directive 2001/29/EC of the European Parliament and of the Council of May 22, 2001 on the harmonization of certain aspects of copyright and related property rights in the information society ("InfoSoc-RL") to be interpreted. The directive-compliant interpretation shows that aerial photographs are also covered by § 59 Para. 1 UrhG and the use of tools does not lead out of the protective barrier. www.klebba.legal