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Aerial image 86388
Blick auf den Augustinerhof mit dem unvollendeten Hochbunker in Trier. Der Bunker befindet sich direkt neben dem Rathaus, ist 38 Meter hoch und steht unter Denkmalschutz. Im Jahr 1942 wurde er auf staatliche Veranlassung hin gebaut und sollte den Beamten der Stadt, sowie der Zivilbevölkerung Schutz vor Luftangriffen bieten. Die unvollendete Dachspitze sollte direkte Treffer einer Bombe verhindern und dafür sorgen, dass diese am Dach abprallen und so auf dem Boden neben dem Haus aufschlagen würde. Die Drahtbespannung des Dachstuhls wurde bisher zweimal erneuert (1980 und 2005) um das Herabfallen von Betonteilen zu verhindern. Derzeit wird darüber nachgedacht das Gebäude umzubauen und so die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.

TRIER 19.09.2008

Aerial image Trier - Blick auf den Augustinerhof mit dem unvollendeten Hochbunker in Trier. Der Bunker befindet sich direkt neben dem Rathaus, ist 38 Meter hoch und steht unter Denkmalschutz. Im Jahr 1942 wurde er auf staatliche Veranlassung hin gebaut und sollte den Beamten der Stadt, sowie der Zivilbevölkerung Schutz vor Luftangriffen bieten. Die unvollendete Dachspitze sollte direkte Treffer einer Bombe verhindern und dafür sorgen, dass diese am Dach abprallen und so auf dem Boden neben dem Haus aufschlagen würde. Die Drahtbespannung des Dachstuhls wurde bisher zweimal erneuert (1980 und 2005) um das Herabfallen von Betonteilen zu verhindern. Derzeit wird darüber nachgedacht das Gebäude umzubauen und so die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.
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Aerial image ID: 86388
Image resolution: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
compressed image file size: 2,72 MB
Image file size: 34,94 MB
Sources and credit: © euroluftbild.de/Robert Grahn

The recording is permitted due to the so-called freedom of panorama according to § 59 UrhG. The provision of Section 59 UrhG conforms to the directive based on Art. 5 Para. 3 Letter c of Directive 2001/29/EC of the European Parliament and of the Council of May 22, 2001 on the harmonization of certain aspects of copyright and related property rights in the information society ("InfoSoc-RL") to be interpreted. The directive-compliant interpretation shows that aerial photographs are also covered by § 59 Para. 1 UrhG and the use of tools does not lead out of the protective barrier. www.klebba.legal

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